Präambel
In den folgenden Mietbedingungen wird von Vermieter und Mieter und von beiden zusammen als Parteien gesprochen. Vermieter im Sinne dieser Mietbedingungen ist immer die Sensape GmbH mit Sitz in Leipzig. Als Mieter ist der Empfänger des Angebotes, an welches diese Mietbedingungen angehängt sind, zu verstehen.
§ 1 Mietdauer & Kündigung
Das Mietverhältnis verlängert sich über die Erstlaufzeit gemäß den im Angebot angegeben Daten hinaus automatisch und stillschweigend um jeweils 12 Monate, soweit der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund , der die Sensape GmbH zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn (i) fällige Entgelt nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf einer von der Sensape GmbH gesetzten Nachfrist gezahlt werden und (ii) wenn der Mieter Nutzungsrechte dadurch verletzt, dass er die Mietsache über das nach dem Mietvertrag gestattete Maß nutzt und dies trotz Mahnung unter Fristsetzung nicht unterlässt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Sensape GmbH ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen von der Gesellschaft zu benennenden Dritten zu übertragen.
§ 2 Übergabe und Rückgabe der Mietsache
Sofern nicht anders vereinbart, obliegt die Organisation der Transporte dem Vermieter. Der Vermieter verpflichtet sich dabei, die im jeweiligen Angebot, zu welchem diese Bedingungen angehängt sind, genannte Waren und Leistungen vor Mietbeginn an den Mieter zu liefern. Der Mieter seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen zu dem jeweils vereinbarten Termin anzunehmen. Bei der Abholung hat der Mieter die Mietsache(n)versandfertig zu machen und dem Transportdienstleister zum vereinbarten Zeitpunkt zu übergeben. Liefer- und Abholort werden dabei entweder im jeweiligen Angebot oder gesondert schriftlich von den Parteien festgelegt. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, beziehen sich alle Angaben auf eine Lieferung an eine Standard-Firmenadresse (d. h. z. B. keine Anlieferung direkt an einen Messestand) in Deutschland. Die Anlieferung erfolgt - solange nicht anders vereinbart - von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.
§ 3 Verspätete Zahlung
Sollte die Zahlung nicht innerhalb der im Angebot spezifizierten Frist nach Erhalt der Rechnung beim Vermieter eingehen, ist der Vermieter berechtigt eine Mahngebühr in Höhe von 2 % der Rechnungssumme zu berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Weitergabe der Mietgegenstände
Der Mieter ist ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen oder unterzuvermieten. Ausgenommen sind Agenturen, welche die Geräte Ihren Kunden, welche dafür im Angebot explizit erwähnt sein müssen, für den vereinbarten Zeitraum überlassen.
§ 5 Sorgfaltspflicht & Haftung
Der Mieter hat die vermieteten Waren mit Sorgfalt zu behandeln. Er hat das Gerät nach Ende des Mietzeitraums in einem dem Mietzeitraum entsprechendem Zustand zurückzugeben. Es ist zu beachten, dass die Systeme nicht für den Outdoor-Einsatz konzipiert sind, da sie u. a. nicht wasserdicht sind. Für Beschädigungen am Gerät während des Vertragszeitraums haftet der Mieter. Der Mieter haftet ebenfalls für durch das Gerät verursachte Schäden und auch für dessen Verlust (einschließlich aller Zubehör und Verpackungsteile). Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Gerätes auf den Wiederbeschaffungswert der Hardware abzüglich des Restwertes des Geräts. Gibt der Mieter das Gerät an Dritte weiter, haftet er für Schäden, die durch diese verursacht wurden. Er haftet bei Weitergabe an Dritte darüber hinaus auch für den Verlust des Gerätes (einschließlich aller Zubehör und Verpackungsteile) und durch das Gerät verursachte Schäden bei dem Dritten.
§ 6 Nutzungsrechte
Alle Designs, Designvorschläge, Konzepte, Produkte, Software-Code und sonstige Dateien, welche durch den Vermieter erstellt oder zur Verfügung gestellt werden, bleiben dessen exklusives Eigentum inkl. aller Nutzungsrechte. Der Mieter bekommt ein auf die Laufzeit der Miete begrenztes, einfaches, nicht-exklusives, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für diese Anpassungen. Diese Klausel gilt nicht für Elemente (z. B. Logos), die der Mieter bereitgestellt hat oder an welchen dieser ohnehin die Urheberrechte besitzt. Soll der Vermieter solche Elemente in die Software einbinden, so spricht der Mieter ihm die für diesen Zweck nötigen Nutzungsrechte hiermit zu.
§ 7 Haftungsbeschränkungen des Vermieters
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Auf Schadenersatz haftet der Vermieter unbeschränkt nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit oder in Fällen der Verletzung von Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der im Bezug auf die Vereinbarungen im jeweiligen Angebot und diesen Mietbedingungen vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung übernimmt der Vermieter nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern oder anderer Organe des Vermieters.
§ 8 Wartung der Geräte
Der Vermieter verpflichtet sich vom Mieter unverschuldete technische Fehler am Gerät kostenfrei in angemessener Frist zu beheben.
§ 9 Marketingmaßnahmen
Sowohl Vermieter als auch Mieter sind berechtigt, das Vertragsverhältnis unbefristet als positive Referenz (inklusive Nutzung der Logos, Use-Cases, etc.) auf ihrer Website, Werbematerialien und jeder anderen Form (sowohl live als auch digital)zu nutzen. Beide Parteien können dieses Einverständnis schriftlich jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten widerrufen. Handelt der Mieter im Auftrag eines anderen Dritten, so geht der Vermieter davon aus, dass er die gleichen Rechte zur Nutzung des Cases in Marketingmaßnehmen wie zuvor beschrieben hat. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er diese Rechte dem Vermieter zusprechen darf.
§ 10 Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand
Ist der Mieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand.so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter nach Wahl des Vermieters Leipzig oder der Sitz des Mieters. Für Klagen gegen den Vermieter ist in diesen Fällen jedoch Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlussinternationalen Einheitsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen an Angebot oder diesen Mietbedingungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. Soweit diese Mietbedingungen oder das dazugehörige Angebot Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und/oder dem Zweck des Angebots oder der Mietbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: 01.04.2024